I. Rechtsberatung 

Die Ihnen mit dem Schleswig-Holsteiner Online-Kommentar zum IT-Recht vorliegende Gesetzeskommentierung ersetzt nicht die qualifizierte rechtsanwaltliche Beratung. Sollten Sie sich in einem Rechtsstreit befinden oder sollten Ihre Rechte durch Dritte verletzt worden sein und sollten Sie (auch als Kollege/Kollegin) keine vertiefte Expertise im Wettbewerbsrecht besitzen, empfehle ich Ihnen, Rechtsrat bei mir als Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) über die bundesweit tätige Kanzlei Dr. Damm & Partner, Rechtsanwälte (hier) zu suchen.

II. Urheberrecht 

Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Kommentar liegen ausschließlich bei Dr. Ole Damm. Damit bedarf insbesondere die vollständige oder teilweise, private oder gewerbliche Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung dieses Online-Kommentars, gleich ob in identischer oder bearbeiteter (auch übersetzter) Form, der (vorherigen) schriftlichen Einwilligung des Rechteinhabers Dr. Ole Damm.Das Recht zum Zitieren unter den Voraussetzungen des § 51 UrhG und zur Verlinkung bleibt von diesen Bestimmungen unberührt, soweit die Verfasser als Urheber des zitierten oder verlinkten Textes erkennbar sind (vgl. § 63 UrhG).

Zitiervorschlag: 

SH-Kommentar, IT-Recht, Stand: [Datum], §, Rn.